Kurzzeitkennzeichen für Köln 

Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen, beispielsweise für die Überführung eines Fahrzeugs oder zur Durchführung einer Probefahrt? Unser Zulassungsdienst steht Ihnen auch für diese spezielle Art Kennzeichen servicestark und unbürokratisch zur Seite.

Nutzen Sie unseren Online-Service, um Ihr Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen bequem und ohne mühsame Terminvereinbarung zu erhalten. Neben dem Kennzeichen selbst stellen wir alle notwendigen Unterlagen für Sie zusammen und geben Ihnen auch im Bereich Versicherung die gewünschte Sicherheit. Fragen Sie noch heute Ihr Kfz-Kennzeichen für Köln an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf unter der Telefonnummer 0177 - 399 393 5
oder unter der 0178 - 677 970 7

Wofür genau benötige ich das Kurzzeitkennzeichen?

Dieses spezielle Kfz-Kennzeichen kommt vor allem für Probefahrten und Überführungen des Fahrzeugs zum Einsatz. Vielleicht haben Sie ein neues Automobil im In- oder Ausland gekauft und müssen dieses vor der offiziellen Anmeldung in Köln erst einmal ins Rheinland bringen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen müssen Sie die Strecke auf direktem Weg zurücklegen.

Ähnlich wie unsere Saisonkennzeichen in Köln haben auch Kurzzeitkennzeichen eine eingeschränkte Gültigkeitsdauer. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen selbst zu finden. Die Gültigkeit beläuft sich auf fünf Tage. Stellen Sie also eine schnelle Abwicklung Ihrer Überführungsfahrten sicher, damit es zu einer Zulassung beim Straßenverkehrsamt vor Ort kommen kann.

Achtung: Für Fahrten aus dem oder ins Ausland ist ein Überführungskennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen die richtige Wahl. Unser Service berät Sie gerne, welches Kfz-Kennzeichen Sie genau für Ihr Auto beantragen sollten.

Unser Service für Sie

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um alle notwendigen Dienstleistungen für Ihr Fahrzeug zu erhalten. Hierzu gehören u. a.:

  • Persönliche Beratung mit allen wichtigen Informationen
  • Stressfreies Beantragen Ihres KFZ-Kennzeichens online
  • Prüfung Ihrer Dokumente und Unterlagen
  • Schnelle Abwicklung für Fahrzeuge aller Art

Folgende Dokumente brauchen Sie konkret für diese Kennzeichenart:

  1. Zulassungsbescheinigung: Sie benötigen beide Arten der Zulassungsbescheinigung, früher auch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein genannt. Der Fahrzeugbrief fungiert als Urkunde des Eigentümers bzw. der Eigentümerin, der Fahrzeugschein als alltäglicher Begleiter des Fahrers bzw. der Fahrerin.
  2. TÜV-Unterlagen: Für das Kfz-Kennzeichen ist auch ein Nachweis vom TÜV über die bestandene HU/AU (Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung) zu erbringen. Der Nachweis der Hauptuntersuchung spielt für das Straßenverkehrsamt beim Überführen und Anmelden von Neufahrzeugen eine untergeordnete Rolle.
  3. eVB-Nummer: Auch für die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens muss eine Kfz-Versicherung bestehen. Die Versicherungsbestätigung lässt sich bequem online als eVB-Nummer beantragen. Die Leistungen der Versicherung wählen Sie nach Ihrem Bedarf, sie wird anteilig für fünf Tage abgerechnet. Üblich ist es, die Versicherung nach der Kfz-Zulassung beim gleichen Versicherer fortzuführen.
  4. Personalausweis: Mit dem Personalausweis bestätigen Sie Ihre Identität gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle. Eine Vollmacht für die Beantragung oder Zulassung ist eine Alternative. Die Vollmacht wird benötigt, wenn Sie nicht selbst als Eigentümer bzw. Eigentümerin den Besuch der Zulassungsstelle absolvieren können.

Für welches Fahrzeug zum Kurzzeitkennzeichen?

Die Überführung und Zulassung eines Fahrzeugs mittels Kurzzeitkennzeichen ist für alle gängigen, motorisierten Fahrzeugtypen üblich. Hierzu zählen Auto, Motorrad, Wohnmobil, Lkw und weitere Fahrzeugarten. Nehmen Sie Kontakt auf, damit wir Ihnen weitere Informationen zur Überführung Ihres Fahrzeugs mit diesem speziellen Kennzeichen geben können.

Falls Sie nach der Überführung Ihres neuen Fahrzeugs Ihr altes Automobil nicht mehr benötigen, können Sie über uns Ihr Fahrzeug abmelden in Köln. Auch hierfür stellen wir alle Formulare und Dokumente für Sie zusammen und begeistern Sie mit transparenten Kosten und einem starken Serviceangebot.

KölnZulassung24 – der starke Partner für Ihr Auto

Mit uns als Servicepartner wird nicht nur das Thema Überführung für Sie stressfrei, da Sie lange Wartezeiten vermeiden und alle formalen Abläufe in erfahrenen Händen wissen. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug anmelden in Köln. Durch unsere umfassenden Services müssen Sie dafür nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsstelle erscheinen.

Sie haben Fragen zu unserem Service oder den anfallenden Kosten? Oder benötigen Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Kennzeichenarten? Rufen Sie uns an unter 0177 - 399 393 5 oder schreiben Sie uns eine Mail. Ob Anmeldung, Abmeldung oder Fahrzeug ummelden in Köln – wir freuen uns darauf, Ihnen einen reibungslosen Ablauf zuzusichern.

Wir sind jederzeit gerne für Sie da!
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info@koelnzulassung24.de

Häufig gestellte Fragen

Wofür brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen in Köln?

Ein Kurzzeitkennzeichen wird benötigt, wenn Sie ein Fahrzeug vorübergehend im Straßenverkehr bewegen möchten, ohne dass es regulär zugelassen ist. Typische Anlässe sind die Überführung eines neu gekauften Fahrzeugs oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung. Auch beim Verkauf eines Autos kann ein Kurzzeitkennzeichen sinnvoll sein, um dem Käufer eine legale Probefahrt zu ermöglichen. Kurz gesagt: Es verschafft Ihnen zeitlich begrenzte Mobilität für Fahrzeuge, die (noch) keine reguläre Zulassung besitzen oder die bereits abgemeldet wurden.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich für fünf Tage gültig, gerechnet ab dem auf dem Kennzeichen aufgedruckten Startdatum. Das Enddatum wird bei der Ausstellung festgelegt und ist fest im Kennzeichen vermerkt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sobald die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Planen Sie Ihre Fahrten daher sorgfältig und realistisch. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss gegebenenfalls ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.

Welche Dokumente benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen?

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen: den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einen gültigen Versicherungsnachweis in Form einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Hinzu kommen ausgefüllte Antragsformulare, die wir für Sie bereitstellen. Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab und informieren Sie, falls noch etwas fehlt.

Kann ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültigen TÜV (HU) beantragt werden?

Ja, ein Kurzzeitkennzeichen kann grundsätzlich auch dann ausgestellt werden, wenn keine gültige HU vorliegt. Genau dafür ist es in vielen Fällen gedacht, etwa um ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung zu fahren. Wichtig: Die Fahrt muss auf direktem Weg zur Prüfstelle erfolgen und das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall gelten und wie Sie das Kurzzeitkennzeichen korrekt und rechtssicher nutzen.

Wie schnell erhalte ich mein Kurzzeitkennzeichen über KölnZulassung24?

Bei KölnZulassung24 setzen wir auf eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung. In der Regel erhalten Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen bereits am selben oder nächsten Werktag, nachdem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig übermittelt haben. Einen langen Behördengang oder eine Wartezeit durch überfüllte Ämter ersparen Sie sich damit vollständig. Unser Service ist speziell darauf ausgelegt, Zeit und Aufwand zu sparen, damit Sie Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich bewegen können. Kontaktieren Sie uns einfach und wir kümmern uns um den Rest.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Das Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich ein deutsches Überführungskennzeichen und in erster Linie für den Gebrauch im Inland vorgesehen. Fahrten ins Ausland sind zwar nicht generell verboten, hängen jedoch von den jeweiligen Regelungen des Ziellandes ab. Einige europäische Länder akzeptieren deutsche Kurzzeitkennzeichen, andere hingegen nicht. Informieren Sie sich vor der Fahrt daher unbedingt beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft des jeweiligen Landes. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Versicherungsschutz auch im Ausland gilt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.