Die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland ist mit einem größeren Aufwand verbunden. Hierbei spielen das Herkunftsland und die Eigenschaft als Neu- oder Gebrauchtwagen eine wichtige Rolle. Unser Artikel erklärt, worauf Sie bei der Einfuhr und Zulassung achten sollten. Unser Service unterstützt Sie hierbei gerne.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Warum ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren?
- Unterlagen für die Zulassung ausländischer Fahrzeuge
- Besonderheiten bei EU- und Nicht-EU-Fahrzeugen
- TÜV und technische Überprüfung
- Unser Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Für Fahrzeuge aus dem europäischen Handelsraum ist das CoC-Zertifikat das wichtigste Dokument für die erfolgreiche Zulassung.
- Für Fahrzeuge aus dem Nicht-EU-Raum ist im Regelfall eine Einzelgenehmigung in Form eines Gutachtens notwendig.
- Neben dem TÜV-Nachweis sind die gleichen relevanten Dokumente wie bei der Zulassung inländischer Fahrzeuge vorzulegen.
Warum ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren?
Der Import von KFZ aus dem Ausland ist nicht unüblich und erfolgt aus diversen Gründen. So können Preisvorteile im Ausland den Kauf deutlich günstiger gestalten. In anderen Fällen wird das ausländische Fahrzeug nicht serienmäßig auf dem deutschen Markt angeboten oder verfügt über eine spezielle Ausstattung.
Die Einfuhr unter Beachtung aller gültigen Zollbestimmungen ist grundsätzlich erlaubt. Für die Zulassung sind gesonderte Dokumente über die Konformität des Fahrzeugs vorzulegen, damit dieses im deutschen und europäischen Straßenverkehr geführt werden kann.
Unterlagen für die Zulassung ausländischer Fahrzeuge
Neben den unten aufgeführten Sonderdokumenten, die Sie für die Zulassung des ausländischen Fahrzeugs vorlegen müssen, sind alle Standards wie bei inländischen Fahrzeugen zu beachten. Halten Sie deshalb beim Besuch der Zulassungsstelle diese Dokumente griffbereit:
- Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument
- Kaufvertrag des Fahrzeugs
- Versicherungsnachweis (EVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat (für die KFZ-Steuer)
- Vollmacht (bei Zulassung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin)
Außerdem ist ein Dokument vorzulegen, mit dem sich das Fahrzeug eindeutig identifizieren und als verkehrstauglich klassifizieren lässt. Welches Dokument nötig ist, hängt von der Herkunft und Art des Fahrzeugs ab.
Besonderheiten bei EU- und Nicht-EU-Fahrzeugen
Im Falle eines Fahrzeugs aus der EU ist das sogenannte CoC-Papier („Certificate of Conformity“) das entscheidende Dokument. Jeder Fahrzeughersteller in Europa erstellt das Dokument für seine Neufahrzeuge, die Fahrzeug-Identifikationsnummer ist eingetragen. Mit diesem Dokument wird Ihnen die Anmeldung mühelos gelingen.
Bei einem Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land sollten den Fahrzeugpapieren des Landes alle wichtigen technischen Informationen zu entnehmen sein, die für die Erstellung der Zulassungspapiere notwendig sind. Pauschal kann die Zulassungsstelle die Zulassung nicht ablehnen, wenn diese Informationen teilweise fehlen. Allerdings sollte sich der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin um eine zeitnahe Beschaffung der Informationen kümmern.
TÜV und technische Überprüfung
Um die benötigten technischen Informationen zu erhalten, ist die Beauftragung eines bzw. einer Sachverständigen oder eines Gutachters bzw. einer Gutachterin der richtige Weg. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, ist die Überprüfung zwingend durch eine „Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr“ durchzuführen, beispielsweise den TÜV Rheinland oder DEKRA.
Der Besuch bei einer Prüfstelle ist mit Gebrauchtwagen obligatorisch, da auch ein Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) für die Zulassung nötig ist. Dieser entfällt für Neuwagen aus Deutschland, ebenso wie bei Fahrzeugen aus EU-Staaten, wenn das CoC-Papier vorliegt.
Unser Fazit
Der Import und die Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs bringen einen höheren Aufwand und weitere formale Hürden mit sich. Unser Zulassungsdienst für Köln und Umgebung erleichtert Ihnen die Zulassung Ihres ausländischen Fahrzeugs – verlässlich und zu attraktiven Konditionen.